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   LAG München, 27.11.2014 - 3 Sa 257/14   

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https://dejure.org/2014,47482
LAG München, 27.11.2014 - 3 Sa 257/14 (https://dejure.org/2014,47482)
LAG München, Entscheidung vom 27.11.2014 - 3 Sa 257/14 (https://dejure.org/2014,47482)
LAG München, Entscheidung vom 27. November 2014 - 3 Sa 257/14 (https://dejure.org/2014,47482)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auszug aus LAG München, 27.11.2014 - 3 Sa 257/14
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann dies nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Zwecke gelten (vgl. BAG, Urteil vom 17.04.2013 - 10 AZR 281/12 - NZA 2013, 787, Rn. 13; Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595, Rn. 29 jeweils m.w.N.).
  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG München, 27.11.2014 - 3 Sa 257/14
    bb) Die Anwendung des § 305 c Abs. 2 BGB, wonach Zweifel bei der Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verwenders gehen, setzt voraus, dass nach Ausschöpfung der Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel daran verbleibt, wie eine Regelung zu verstehen ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.01.2011 - 10 AZR 738/09 - NZA 2011, 631, Rn. 14).
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus LAG München, 27.11.2014 - 3 Sa 257/14
    Den überraschenden Klauseln muss ein "Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt" innewohnen (vgl. ErfK/Preis, 15. Aufl. 2015, § 310 BGB, Rn. 29), der sich aus der äußeren Form und Positionierung der Regelung oder aus ihrer inhaltlichen Gestaltung ergibt (vgl. BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07 - NZA 2011, 634, Rn. 16).
  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 281/12

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - Unklarheitenregel

    Auszug aus LAG München, 27.11.2014 - 3 Sa 257/14
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann dies nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Zwecke gelten (vgl. BAG, Urteil vom 17.04.2013 - 10 AZR 281/12 - NZA 2013, 787, Rn. 13; Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595, Rn. 29 jeweils m.w.N.).
  • LAG München, 29.01.2015 - 4 Sa 731/14

    Kurzarbeitergeld, Transferkurzarbeitergeld, Transfergesellschaft

    Das Arbeitsgericht hat im Ergebnis zutreffend und mit überzeugender Begründung, auf die zunächst vollständig Bezug genommen wird (§ 69 Abs. 2 ArbGG) - ebenso, zu den gleichlautenden Regelungen in Dreiseitigen Verträgen hinsichtlich anderer Betriebe der Fa. C., bereits mehrere Entscheidungen der Berufungskammer sowie zahlreiche Entscheidungen des LAG München in Parallelverfahren (zuletzt etwa U. v. 12.11.2014, 11 Sa 537/14; U. v. 26.11.2014, 10 Sa 384/14; U. v. 27.11.2014, 3 Sa 257/14, jeweils mit denselben Prozessbevollmächtigten wie hier) -, entschieden, dass der Kläger keinen weitergehenden Anspruch auf Zahlung von zusätzlichem Entgelt für die Zeit des Bezugs von Kurzarbeitergeld im befristeten Zeitraum des Bestehens seines Arbeitsverhältnisses während der Transferphase bei der Beklagten hat.

    Anhaltspunkt für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist in erster Linie der Vertragswortlaut (§§ 133, 157 BGB; vgl. zuletzt etwa BAG, U. v. 22.07.2014, 9 AZR 981/12, jetzt in NZA 2014, S. 1136 f - Rz. 21 - BAG, U. v. 24.01.2013, 8 AZR 965/11, AP Nr. 68 zu § 307 BGB - Rz. 24 -, jew. m. w. N.; siehe auch LAG München, U. v. 27.11.2014, 3 Sa 257/14, aaO. - II.2.a/Seite 11 der Gründe).

  • BAG, 16.12.2015 - 5 AZR 79/15

    Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - Entgeltabrechnung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. November 2014 - 3 Sa 257/14 - wird zurückgewiesen.
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